Aus einer Presseerklärung des Deutschen Anwaltvereins:
Der „Lockdown light“ hat nicht ausgereicht: Die Infektionszahlen sind gestiegen und die Politik hat die Corona-Schutz-Maßnahmen wieder verschärft. In einigen Regionen dürfen die Menschen ihre Wohnungen nur in dringenden Fällen verlassen. Ein Termin mit dem Rechtsanwalt ist und bleibt immer ein dringender Fall. Wer auf dem Weg dorthin kontrolliert wird, muss nicht sagen, warum er eine Kanzlei aufsucht, mahnt der Deutsche Anwaltverein (DAV).
Allerdings können Besprechungen auch per Skype oder telefonisch durchgeführt werden.
Vereinbaren Sie in unserem Sekretariat einen Skype- oder Telefontermin und wir besprechen Ihre Angelegenheit fernmündlich. Ansonsten sind aber auch Termine hier in der Kanzlei möglich.
Sie können Ihren Auftrag auch gern per e-mail erteilen.
Ich unterstütze und vertrete Betroffene gerichtlich und außergerichtlich im Familienkonflikt und habe mich hierbei mit zahlreichen Sachverhalten beschäftigt, z.B. bei
Sofern Sie einen schnellen Termin brauchen, zum Beispiel für einstweilige Anordnungen (Unterhalt, Gewaltschutz, Wohnungsnutzung, Aufenthaltsbestimmungsrecht), machen wir dies selbstverständlich möglich. Schreiben Sie mir eine mail oder vereinbaren Sie telefonisch einen Termin.
Zu den Kosten: Für eine halbstündige Erstberatung werden bei uns in der Regel 50,00 € berechnet. Falls mehr Zeit erforderlich ist, nehmen wir uns diese natürlich.
Sofern ein gerichtliches Verfahren nachfolgt, können diese Kosten hierauf angerechnet werden. Falls Sie nur über geringe Einkünfte verfügen, können zudem Beratungshilfe und Verfahrenskostenhilfe beantragt werden.
Insbesondere Alleinerziehende erfüllen die Voraussetzungen hierfür in der Regel. Beratungshilfe sollten Sie zuvor beim Amtsgericht Ihres Wohnortes beantragen, Verfahrenskostenhilfe beantragen wir von hier aus.
Weiterer Schwerpunkt seit Beginn meiner beruflichen Tätigkeit ist das Arbeitsrecht. Auch hier verfüge ich über langjährige Erfahrungen (Fachanwalt seit 1998) in der Vertretung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern, z.B. bei