Ich unterstütze und vertrete Betroffene gerichtlich und außergerichtlich im Familienkonflikt und habe mich hierbei mit zahlreichen Sachverhalten beschäftigt, z.B. bei
Sofern Sie einen schnellen Termin brauchen, zum Beispiel für einstweilige Anordnungen (Unterhalt, Gewaltschutz, Wohnungsnutzung, Aufenthaltsbestimmungsrecht), machen wir dies selbstverständlich möglich. Schreiben Sie mir eine mail oder vereinbaren Sie telefonisch einen Termin.
Zu den Kosten: Für eine halbstündige Erstberatung werden bei uns in der Regel 50,00 € berechnet. Falls mehr Zeit erforderlich ist, nehmen wir uns diese natürlich.
Sofern ein gerichtliches Verfahren nachfolgt, können diese Kosten hierauf angerechnet werden. Falls Sie nur über geringe Einkünfte verfügen, können zudem Beratungshilfe und Verfahrenskostenhilfe beantragt werden.
Insbesondere Alleinerziehende erfüllen die Voraussetzungen hierfür in der Regel. Beratungshilfe sollten Sie zuvor beim Amtsgericht Ihres Wohnortes beantragen, Verfahrenskostenhilfe beantragen wir von hier aus.
Weiterer Schwerpunkt seit Beginn meiner beruflichen Tätigkeit ist das Arbeitsrecht. Auch hier verfüge ich über langjährige Erfahrungen (Fachanwalt seit 1998) in der Vertretung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern, z.B. bei